Lausitzer tanken Energie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 03, 04, 37, 39 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.06.2008, Az. 26 W (pat) 44/07 – Lausitzer tanken Energie).

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Haus & Grund II

Leitsatz Dem Namen eines Vereins kann grundsätzlich als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Einem als Schlagwort verwendeten Namensbestandteil kann kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft von Haus aus zugesprochen werden, wenn er ohne weiteres geeignet ist, bei der Verwendung im Verkehr als Name des Unternehmens zu wirken. Was die Unterscheidungskraft angeht, ist…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 24.09.2008, Az. 26 W (pat) 88/07 – Schneewittchen/Dornröschen

Leisatz Durch den Umstand, dass es sich um bekannte Märchenfiguren der Gebrüder Grimm handelt, ist wischen den Vergleichsmarken zwar eine gewisse begriffliche Parallele gegeben Dies genügt indes für die Annahme einer begrifflichen Verwechslungsgefahr bereits deshalb nicht, weil es auf dem vorliegenden Warensektor zahlreiche Drittzeichen gibt, die ebenfalls bekannte Märchengestalten bezeichnen, so dass ein Hinweischarakter von…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 30.09.2008, Az. 33 W (pat) 1 /07 – Open Source Broker

Leitsatz Die Wortmarke „Open Source Broker“ ist für Dienstleitungen der Klassen 35, 38 und 42 nicht eintragungsfähig. Die beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann auch dafür sprechen, dass der Verkehr die angemeldete Marke als beschreibende Angabe versteht. Auch der „Erfinder“ eines Ausdrucks kann (mit) dazu beitragen, dass dieser beschreibend wirkt. Der Markenschutz stellt, anders…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 23.09.2008, Az. 33 W (pat) 6/07 – BestattungsFinanz

Leitsatz Die Bezeichnung „BestattungsFinanz“ ist für die Dienstleistung „Abrechnungsdienstleistungen“ (Klasse 35) und „Factoring, Entwicklung von Finanzierungskonzepten“ (Klasse 36) mangels Unterscheidungskraft und bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Der Umstand, dass die Bezeichnung „Bestattungsfinanz“ selbst nicht lexikalisch belegt werden kann, ist kein Argument für die Schutzfähigkeit, da angesichts der unübersehbaren Kombinationsmöglichkeiten von Hauptwörtern eine lexikalischer Erfassung aller denkbaren…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 11.09.2008, Az. 25 W (pat) 41 /07 – Bild/bildpool II

Leitsatz Stellt die angegriffene Marke eine Einheit mit einem Sinngehalt (vorliegend: bildpool = „Pool, in dem Bilder gesammelt sind“) dar, hat der Verkehr keinen Anlass, das Wort „bild“ als einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil der angegriffenen Marke aufzufassen. Eine Bekanntheit bzw. gesteigerte Kennzeichnungskraft des Bestandteils „Bild“ für Zeitungen wird vom Verkehr nicht auf andere Medien übertragen,…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.09.2008, Az. 25 W (pat) 75/06 – Bild/bildpool

Leitsatz Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen kommt es insbesondere darauf an, ob der Verkehr (bei gleicher Kennzeichnung) erwartet, dass die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen unter der Kontrolle desselben Unternehmens hergestellt oder vertrieben bzw. erbracht werden, welches für ihre Qualität verantwortlich ist. Die im Rahmen eines Warenherstellungsprozesses erfolgenden Tätigkeiten rechtfertigen, auch…

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Haus & Grund I

Leitsatz Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann grundsätzlich als geschäftliche Bezeichnung Schutz gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG zukommen. Kennzeichenrechtlichen Schutz kann nicht nur der vollständige Vereinsname, sondern auch eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung beanspruchen, die der Verein entweder selbst im…

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Zähringer vs. Serringer

Leitsatz Was den Nachweis der rechtserhaltenden Nutzung angeht, ist grundsätzlich die Verwendung der Widerspruchsmarke nach Art, Zeit, Ort und Umfang glaubhaft zu machen. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich eindeutig ergeben, in welcher Form, in welchem Zeitraum, in welchem Gebiet und in welchem Umfang die Benutzung erfolgt ist. Diese Erfordernisse müssen insgesamt erfüllt sein, wobei…

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Eastgermany

Leisatz Die Wortmarke „Eastgermany“ ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 gemäß 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen und demzufolge nicht eintragungsfähig. Die Rückzahlung der Erinnerungsgebühr stellt gegenüber dem Grundsatz der vom Verfahrensausgang unabhängigen Gebührenpflichtigkeit eine Ausnahme dar und wird nur aus Billigkeitsgründen angeordnet, d. h. in…

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