Volkspraline der neuen Bundesländer
Die vom Anmelder als „Volkspraline der neuen Bundesländer“ bezeichnete „Halloren Schokoladenpraline“ Quelle: http://register.dpma.de schafft es leider nicht, zu einer 3D-Marke zu werden (BPatG, Beschl. v. 15.09.2011, Az. 25 W (pat) 522/11 – Halloren Schokoladenpraline). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die angemeldete Marke nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu…