669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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Zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durch Umsatzzahlen

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Toasties/Toastars-Entscheidung sind Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres geeignet, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zu belegen. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Die in der eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung der Widersprechenden vom 8. September 2010 (…) genannten Umsatzzahlen sind…

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Toasties vs. Toastars

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Toasties und Toastars im Bereich der Klasse 30 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars)

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