Hast du mal ’ne Fluppe für mich?
In der POWER/Power Bowl-Entscheidung beschäftigt sich der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mit der Markenqualität der Widerspruchsmarke „POWER“, die „Tabak; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Pfeifen, Feuerzeuge, Taschenapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarettenfilter; Streichhölzer“ schützt…