Allerlei Gauklerei

Dem Inhaber der Wort-/Bildmarke steht kein Unterlassungsanspruch gegen den Nutzer des Wortzeichens „Berliner Gauklerfest“ zu, so das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (KG Berlin, Urt. v. 15.02.2013, Az. 5 U 109/12 – Berliner Gauklerfest/Berliner Gauklerfest). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Wird aber – wie hier – in einem Zeichen aus einer vorbestehenden…

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Kein russisch Roulette

Nach Auffassung des KG Berlin (KG Berlin, Urt. v. 12.10.2010, Az. 5 U 152/08) steht dem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch gegen ein Spediteurunternehmen aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit russischen markenrechtlichen Schutzvorschriften, jedenfalls aus § 823 Abs. 1 BGB (russisches Markenrecht als absolutes Rechtsgut), zu, wenn dieser mit Markenfälschungen durch Deutschland nach Russland…

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