Landgericht Bremen, Kammer für Handelssachen

Markenrechtliche Streitigkeiten können nicht von jedem Gericht entschieden werden. Diesbezüglich gibt es Sonderzuständigkeiten. Für markenverletzende Handlungen ist in Bremen beispielsweise das Landgericht Bremen zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus § 140 Abs. 1 MarkenG. Nach § 95 I Nr 4 Buchst c GVG zählen Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 Abs. 1…

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Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen

Markenrechtliche Streitigkeiten können nicht von jedem Gericht entschieden werden. Diesbezüglich gibt es Sonderzuständigkeiten. Für markenverletzende Handlungen ist im Freistaat Sachsen beispielsweise das Landgericht Leipzig zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus § 140 Abs. 1 MarkenG. Nach § 95 I Nr 4 Buchst c GVG zählen Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 Abs.…

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