Landgericht Bremen, Kammer für Handelssachen
Markenrechtliche Streitigkeiten können nicht von jedem Gericht entschieden werden. Diesbezüglich gibt es Sonderzuständigkeiten. Für markenverletzende Handlungen ist in Bremen beispielsweise das Landgericht Bremen zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus § 140 Abs. 1 MarkenG. Nach § 95 I Nr 4 Buchst c GVG zählen Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 Abs. 1 MarkenG zu den in die Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen fallenden Handelssachen. Das Landgericht Bremen, Kammer für Handelssachen, befindet sich in der Domsheide 16 in 28195 Bremen. Anbei eine Impression vom Gerichtsgebäude
Foto: Thomas Felchner