Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen
Markenrechtliche Streitigkeiten können nicht von jedem Gericht entschieden werden. Diesbezüglich gibt es Sonderzuständigkeiten. Für markenverletzende Handlungen ist im Freistaat Sachsen beispielsweise das Landgericht Leipzig zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus § 140 Abs. 1 MarkenG. Nach § 95 I Nr 4 Buchst c GVG zählen Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 Abs. 1 MarkenG zu den in die Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen fallenden Handelssachen. Das Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, befindet sich in der Bernhard-Göring-Straße 64 in 04275 Leipzig. Anbei eine Impression vom Gerichtsgebäude
Foto: Thomas Felchner