Mit Tränen in den Augen

Auch die Deutsche Bahn AG kann die Farbkombination „waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot“ auf EU-Ebene nicht als Farbmarke schützen (Gerichtshof, Beschl. v. 07.12.2011, Rs. C-45/11 P – waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot). Wer also einem ICE wehmütig nachschaut und dabei eine Träne verdrückt, erblickt nichts anderes, als einen ganz normalen Zug.

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Orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke

Nachfolgende „orange Einfärbung des Zehenbereichs einer Socke“ Quelle: http://oami.europa.eu ist, so die Auffassung des Gerichtshofs (Fünfte Kammer), nicht als Positionierungsmarke eintragungsfähig, soweit die Anmeldung die Waren Bekleidungsstücke, nämlich Strumpfwaren, Socken und Strümpfe der Nizza-Klasse 25 betrifft (Gerichtshof, fünfte Kammer, Beschl. v. 16.05.2011, Rs. C-429/10 P). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: In den Randnrn.…

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Werbung anhand von Schlüsselwörtern

Mit Urteil vom 25.03.2010 (Gerichtshof, Urt. v. 25.03.2010, Rs. C‑278/08 – Die BergSpechte Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller GmbH/Günter Guni, trekking.at Reisen GmbH) und Beschluss vom 26.03.2010 (Gerichtshof, Beschl. v. 26.03.2010, Rs. C-91/09 – Eis.de GmbH/BBY Vertriebsgesellschaft mbH) entschied der Gerichtshof, dass Art. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.…

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