Posted 13 Jahren ago by Twitter Facebook Google+ Pinterest Like (0) Mit Tränen in den Augen Auch die Deutsche Bahn AG kann die Farbkombination „waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot“ Nummer: 006733315 auf EU-Ebene nicht als Farbmarke schützen (Gerichtshof, Beschl. v. 07.12.2011, Rs. C-45/11 P – waagerechte Kombination der Farben Grau und Rot). Wer also einem ICE wehmütig nachschaut und dabei eine Träne verdrückt, erblickt nichts anderes, als einen ganz normalen Zug.