Diese Erklärungen, die in der Praxis als „Disclaimer“ bekannt sind

In den verbundenen Rechtssachen T 425/07 und T 426/07 erklärt die zweite Kammer des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften (EuG) kurz und knapp die Funktion des sog. „Disclaimers“, den es im deutschen Markenrecht nicht gibt: „Enthält eine Marke einen Bestandteil, der nicht unterscheidungskräftig ist, und kann die Aufnahme dieses Bestandteils zu Zweifeln über den…

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EuG, Urt. v. 16.12.2008, Rs.T-335/07 – Patentconsult

Leitsatz Die Wortmarke "Patentconsult" ist auf Grund eines bestehenden Freihaltebedürfnisses gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 betreffend Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 (alte Fassung) nicht eintragungsfähig. Der Umstand, dass das fragliche Zeichen eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, reicht als solcher noch nicht, um zu dem Schluss zu gelangen,…

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