Täuschendes Zeichen
Die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle halten die Wortmarke „Flinkster“ für eintragungsfähig (vgl. „Wer oder was ist ein Flinkster“). Das Bundespatentgericht hatte dies verneint (BPatG, Beschl. v. 01.12.2010, Az. 26 W (pat) 501/09 – Flinkster). Unabhängig davon, dass ich die zurückweisende Entscheidung des BPatG für richtig halte, denn „Flinkster“ (Steigerungsform des Adjektivs „flink“ [im Sinne von…