Täuschendes Zeichen

Die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle halten die Wortmarke „Flinkster“ für eintragungsfähig (vgl. „Wer oder was ist ein Flinkster“). Das Bundespatentgericht hatte dies verneint (BPatG, Beschl. v. 01.12.2010, Az. 26 W (pat) 501/09 – Flinkster). Unabhängig davon, dass ich die zurückweisende Entscheidung des BPatG für richtig halte, denn „Flinkster“ (Steigerungsform des Adjektivs „flink“ [im Sinne von…

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Flinkster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Flinkster“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 12 und 39 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.12.2010, Az. 26 W (pat) 501/09 – Flinkster). Anmerkung: Anmelder dieser Marke war die Deutsche Bahn AG.

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