Sag es mit Edelweiß
Blumenmotive sind beliebt. Markenrechtlich hat das BPatG nun dieser Blume („leicht abstrahierender Edelweiß“) sozusagen die Blätter gerupft: “ Die leicht abstrahierende Darstellung wird das Publikum zwanglos als Darstellung einer Blume auffassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es hierin ein in stilisierter Form gezeichnetes Edelweiß wiedererkennt oder nicht. Denn Blumen sind ein geradezu klassische Mittel,…