Leser sind klar im Vorteil

Die DISPOMELT vs. Dispermelt-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) zeigt, dass sich lesen lohnt, verwechselte doch der sich verteidigende Inhaber der angegriffenen Marke selbst die sich gegenüberstehenden Marken im Schriftsatz. „Im Übrigen ist die Klangähnlichkeit der Markenwörter so groß, dass ein solcher Anklang angesichts der weitgehenden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten beider Zeichen infolge möglichen Verhörens bei mündlicher Wiedergabe…

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