Zur Ähnlichkeit von „Schmuckwaren“ und „Brillen“ sowie „Uhren und Zeitmessinstrumente“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Schmuckwaren“ und „Brillen, Uhren und Zeitmessinstrumente“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine zur Verwechslungsgefahr führende Ähnlichkeit besteht jedenfalls zwischen Schmuckwaren und Brillen. Der BGH hat in seiner Entscheidung „Tiffani II“ (…) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt: „Das…

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Zur Ähnlichkeit zwischen „Veranstaltung von Messen“ und „Musikdarbietungen“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Dienstleistungen „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“ und „Produktion und Veranstaltung von Shows, Musikdarbietungen und Unterhaltungsveranstaltungen“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Für „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“, sämtlich für…

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Eine „Waage, die ihre Messungen speichert“ ist einem „Datenträger“ zumindest ähnlich

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Waage, die ihre Messungen speichert“ und „Datenträger“ zumindest ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine Waage, die ihre Messungen speichert (z.B. eine elektronische Waage) ist einem Datenträger zumindest ähnlich, so dass unter Berücksichtigung durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Wortmarke „Creme 21“ der…

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Zur rechtserhaltenden Markennutzung bei Merchandising-Artikeln

Mit Urteil vom 12.05.2010 entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, dass bei Merchandising-Artikeln der Vertrieb einer kleineren Stückzahl – hier mehrere hundert Stück pro Jahr – ausreichend sei, um eine rechtserhaltende Markennutzung bejahen zu können (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 5 U 173/08 – Creme 21). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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