Bundesgerichtshof (BGH), Beschl. v. 15.01.2009, Az. I ZB 30/06 – STREETBALL

Leitsatz Die Wortmarke „STREETBALL“ ist betreffend die Waren „Sportschuhe und Sportbekleidung“ nicht eintragungsfähig, da der Eintragung die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen. Ist das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gegeben, so ist die Eintragung zwingend zu versagen.…

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Haus & Grund II

Leitsatz Dem Namen eines Vereins kann grundsätzlich als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Einem als Schlagwort verwendeten Namensbestandteil kann kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft von Haus aus zugesprochen werden, wenn er ohne weiteres geeignet ist, bei der Verwendung im Verkehr als Name des Unternehmens zu wirken. Was die Unterscheidungskraft angeht, ist…

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Haus & Grund I

Leitsatz Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann grundsätzlich als geschäftliche Bezeichnung Schutz gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG zukommen. Kennzeichenrechtlichen Schutz kann nicht nur der vollständige Vereinsname, sondern auch eine aus ihm abgeleitete – für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende – Kurzbezeichnung beanspruchen, die der Verein entweder selbst im…

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