DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.
Schlechte Wortwahl
Bei dieser Marke könnten kritische Zungen behaupten, dass „Führung“ Assoziationen zu „Führer“ hervorrufen könnte.
Eigentlich nicht, aber irgendwie doch
Mann könnte meinen, dass Veltinchen mit Veltins nichts zu tun hat, wenn nicht dieser Blick wäre.
Ab in den Mixer
Diemarkedieeineklaremarken-botschaftvermittelt-Marke
Diese Marke vermittelt eine klare Markenbotschaft. Sie ist eben eine klasse „Diemarkedieeineklaremarkenbotschaftvermittelt-Marke“.
Marke Welcome
Das Leid der Einen ist manchmal die Marke der Anderen. So ist der „Slogan“ REFUGEES WELCOME nun eine deutsche Marke Geschützt wurde unter anderem „Bekleidungsstücke“, worunter ja beispielsweise auch eine Unterhose fällt. So ist halt (auch) das Markenrecht.
M wie Merck
Nach der „M-Marke“ ist nun auch die neue „Merck-Marke“ im letzten Markenblatt des Jahres 2015 veröffentlicht worden. Ganz im Stil der Jugend.
M wie Jugendstil
Und da sage einer, dass deutsche Großkonzerne nicht auch Marke können. So „M“acht Merck nun auf Jugendstil Eine schöne Idee wie ich finde, denn Darmstadt ist bekannt für seine Jugendstilbauten.
Haste mal ’nen Euro
Da ist die Marke „Der Geldwechsler und seine Frau“ schon besser für „Finanzdienstleistungen“.
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Seriös oder Nichtseriös, das ist hier die Frage. Nachfolgende Bildmarke schützt unter anderem die Dienstleistungen „Dienstleistungen eines Finanzanlagenvermittlers; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge“. Bescheidenheit ist eben eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr manchmal nicht.
Mensch, fahr’s Auto weg
Marken sind ja grundsätzlich so geschützt, wie sie angemeldet wurden. Auch bei der Kollisionsprüfung vergleicht man zunächst die Marken in ihrer maßgeblichen Gesamtheit, um sich dann die Frage zu stellen, ob es prägende Bestandteile gibt. Daher sollte man sich vor Anmeldung einer Marke immer die Frage stellen, was genau eigentlich markenrechtlich geschützt werden soll. Daher…
Bitte etwas MehrCurry, Freddy
Wenn er noch leben würde, könnte Freddie Mercury im Freddy MehrCurry eine Currywurst mit mehr Curry essen. Echt scharf. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130