WEMBLEY

Diese Marke Foto: http://oami.europa.eu lässt das Herz eines jeden Fußballfans um einige Takte schneller schlagen. Anmerkung Die Marke schützt interessanterweise auch die Waren „Schusswaffen; Munition und Geschosse, Sprengstoffe; Feuerwerkskörper“ – wohl nur zu Abschreckungszwecken.

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Stolper Tüftenkrut

Damit hatte ich nicht gerechnet. Beim Kartoffelkauf stand rechts im Regal folgender Kartoffel-Kräuterlikör Foto: Thomas Felchner mit der Bezeichnung „Stolper Tüftenkrut“. Die Flasche wird von einem (lebenslustigen) „Mönch“ geschmückt, der unter dem Az. 2043903 geschützt ist. Anmerkung Mönche sind immer gute Motive für alkoholische Getränke. Warum nur?

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Erneuerbare Energien

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Erneuerbare Energien für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.09.2010, Az. 28 W (pat) 528/10 – Erneuerbare Energien ).

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Das Marke

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 40, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Waren: Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, soweit in Klasse 25 enthalten Anmerkung: Der Anmelder dieser Marke firmiert unter „Das Senf GmbH“. Demzufolge hat „Das Senf“ „Das Ketchup“…

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9/11

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke 9/11 für einzelne Waren der Klassen 03, 14, 25, 32, 33 und 34 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.06.2010, Az. 27 W (pat) 235/09 – 9/11.). Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der angemeldeten Zahlenfolge…

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Katzencouch, Katzencouch …

Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 39, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen: Klasse 44: Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere Anmerkung: Nach „KatzenKlo“ Quelle: http://www.youtube.com kommt nun „Katzencouch“

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Jeden Tag anders.

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Jeden Tag anders. für einzelne Waren der Klassen 17, 18 und 28 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.03.2010, Az. 27 W (pat) 32/10 – Jeden Tag anders.). Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der angemeldeten…

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Auch Regenschutz

Es regnet und regnet derzeit im Freistaat Sachsen. Und gerade in diesem Moment gewinne ich bei einer Verlosung folgenden schönen und mit einem „R im Kreis“ gekennzeichneten Regenschirm Foto: Thomas Felchner worüber ich mich gerade jetzt sehr gefreut habe, denn er hält dicht. Die kennzeichnende Wort-/Bildmarke ist u.a. als Gemeinschaftsmarke Foto: http://oami.europa.eu geschützt. In der…

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Stuttgart 21

Zumindest in der Hinsicht hat die Deutsche Bahn AG alles richtig gemacht. Sie hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gesichert. Die Wortmarke „Stuttgart 21“ hat sie nachgeschoben. Die Anmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter dem Aktenzeichen 3020100340975 anhängig. Ob diese Wortmarke eingetragen wird, wurde noch nicht entschieden. Aus meiner…

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Bautz’ner Senf

Heute beginnen in Bautzen die 5. Bautzener Senfwochen. Ein guter Anlass, die wohl bekannteste Bautzener Senfmarke zu präsentieren: Foto: http://oami.europa.eu Die Marke ist im Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) unter der Nummer 002336642 eingetragen. Sie schützt, dies war zu erwarten, unter anderem die Ware „Senf“. Anmerkung: Wer Bautzen noch nicht kennt, aber kennenlernen…

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Christo in Dresden?

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 33, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Foto: http://register.dpma.de Anmelder ist: Freistaat Sachsen (Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Kunst) Anmerkung: Christo in Dresden? Wer ist Markennutzer? Erahnen Sie es?

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Nach Google kommt jetzt Huggle

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Foto: http://register.dpma.de Anmelder ist: Frau Verena Vogler, Lynarstr. 7, 13353 Berlin Die Marke schützt folgende Waren Klasse 24: Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten Klasse 25: Bekleidungsstücke Anmerkung: Nach Google kommt jetzt Huggle!

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