KEY TO STEEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke KEY TO STEEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 13/09 – KEY TO STEEL).

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FreeLotto

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FreeLotto für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36, nämlich „Vermittlung von Lotterien und Wettspielen“ nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 08.12.2009, Az. 33 W (pat) 135/07 – FreeLotto).

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VIAGRA vs. Styriagra

In diesem Verfahren machte der Inhaber der bekannten Wortmarke „VIAGRA“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender des Zeichens „Styriagra“ geltend, der sich damit verteidigte, die Marke „zu parodieren“. Diese Argumentation verneinte der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) und bestätigte den Unterlassungsanspruch (OGH, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 17Ob15/09v – „VIAGRA“ vs. „STYRIAGRA“). Es bestehe kein Zweifel, dass der…

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COOL CASSIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke COOL CASSIS für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Süßwaren, nämlich Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons und Minzpastillen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 39/09 – COOL CASSIS).

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Lancaster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).

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PowerTab

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).

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EM 2012

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke EM 2012 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09 – EM 2012).

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WM 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).

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Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

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business date

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).

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bonusstrom

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke bonusstrom für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42, insbesondere „Transport von elektrischer Energie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 91/08 – bonusstrom).

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Motor ist unser Antrieb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Motor ist unser Antrieb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 06, 07 und 42, insbesondere „technische Entwicklung von Motoren für die Automobil- und die –zulieferindustrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Investitionsgüterindustrie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 123/09 – Motor ist…

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