Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 02.07.2008, Az.26 W (pat) 54/07 – out of office

Leitsatz Die Wortmarke „out of office“ ist betreffend Dienstleistungen der Klasse 39 und 41 eintragungsfähig. Ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger inländischer Durchschnittsverbraucher der in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen, der mindestens über mittlere Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, wird den grammatikalischen und begrifflichen Unterschied zwischen „out of office“ (= aus dem Amt ausgeschieden)…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 20.10.2008, Az. 25 W (pat) 34/06 – Robotlab

Leitsatz Die Bezeichnung „Robotlab“ ist für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 40, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es kann dahinstehen, ob Hilfsanträge in Bezug auf die Fassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im absoluten Verfahren überhaupt zulässig oder vielmehr unwirksam sind, weil eine Verzichtserklärung nicht bedingt abgegeben werden kann, denn…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 14.10.2008, Az. 24 W (pat) 66/07 – babyRuf

Leitsatz Die Wortmarke „babyRuf“ ist für die Waren „Babyüberwachungsgeräte und -anlagen (elektrisch)“ der Klasse 9 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Nicht jede begriffliche Unbestimmtheit begründet die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Für den Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, ohne sie einer näheren analysierenden Betrachtung zu unterziehen, besteht in der Regel kein Anlass für…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL

Leitsatz Die Wortmarke „PLAYGIRL“ ist für Dienstleistungen der Klasse 38 nicht eintragungsfähig. Werktitel sind zwar grundsätzlich markenfähig, unterliegen hinsichtlich ihrer Eintragbarkeit als Marke aber den gleichen Anforderungen wie alle anderen Wortmarken. Eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kann dazu führen, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.07.2008, Az. 29 W (pat) 145/06 – Flashnet

Leitsatz Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist ein genau festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis, zu dessen Klarstellung das Deutsche Patent- und Markenamt gem. §§ 36 Abs. 4, 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. §§ 19, 20 MarkenV angehalten ist. Andernfalls ist es ihm nicht möglich, sich in der Beschlussbegründung konkret…

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Lausitzer tanken Energie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 03, 04, 37, 39 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.06.2008, Az. 26 W (pat) 44/07 – Lausitzer tanken Energie).

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 30.09.2008, Az. 33 W (pat) 1 /07 – Open Source Broker

Leitsatz Die Wortmarke „Open Source Broker“ ist für Dienstleitungen der Klassen 35, 38 und 42 nicht eintragungsfähig. Die beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann auch dafür sprechen, dass der Verkehr die angemeldete Marke als beschreibende Angabe versteht. Auch der „Erfinder“ eines Ausdrucks kann (mit) dazu beitragen, dass dieser beschreibend wirkt. Der Markenschutz stellt, anders…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 23.09.2008, Az. 33 W (pat) 6/07 – BestattungsFinanz

Leitsatz Die Bezeichnung „BestattungsFinanz“ ist für die Dienstleistung „Abrechnungsdienstleistungen“ (Klasse 35) und „Factoring, Entwicklung von Finanzierungskonzepten“ (Klasse 36) mangels Unterscheidungskraft und bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Der Umstand, dass die Bezeichnung „Bestattungsfinanz“ selbst nicht lexikalisch belegt werden kann, ist kein Argument für die Schutzfähigkeit, da angesichts der unübersehbaren Kombinationsmöglichkeiten von Hauptwörtern eine lexikalischer Erfassung aller denkbaren…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 11.09.2008, Az. 25 W (pat) 41 /07 – Bild/bildpool II

Leitsatz Stellt die angegriffene Marke eine Einheit mit einem Sinngehalt (vorliegend: bildpool = „Pool, in dem Bilder gesammelt sind“) dar, hat der Verkehr keinen Anlass, das Wort „bild“ als einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil der angegriffenen Marke aufzufassen. Eine Bekanntheit bzw. gesteigerte Kennzeichnungskraft des Bestandteils „Bild“ für Zeitungen wird vom Verkehr nicht auf andere Medien übertragen,…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.09.2008, Az. 25 W (pat) 75/06 – Bild/bildpool

Leitsatz Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen kommt es insbesondere darauf an, ob der Verkehr (bei gleicher Kennzeichnung) erwartet, dass die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen unter der Kontrolle desselben Unternehmens hergestellt oder vertrieben bzw. erbracht werden, welches für ihre Qualität verantwortlich ist. Die im Rahmen eines Warenherstellungsprozesses erfolgenden Tätigkeiten rechtfertigen, auch…

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Zähringer vs. Serringer

Leitsatz Was den Nachweis der rechtserhaltenden Nutzung angeht, ist grundsätzlich die Verwendung der Widerspruchsmarke nach Art, Zeit, Ort und Umfang glaubhaft zu machen. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich eindeutig ergeben, in welcher Form, in welchem Zeitraum, in welchem Gebiet und in welchem Umfang die Benutzung erfolgt ist. Diese Erfordernisse müssen insgesamt erfüllt sein, wobei…

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