Sprach-Rhythm Is a Dancer
Merkenswert in der proexotics-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 25.03.2026, Az. 29 W (pat) 503/23 – proexotics) ist, dass sich die Kombination zweier beschreibender Worte bereits unmittelbar aus dem Sprachrhythmus ergeben kann. In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:
„b) Das angemeldete Einwortzeichen setzt sich – trotz der Zusammenschreibung aufgrund der klanglichen Zäsur zwischen den Bestandteilen unmittelbar erkennbar – aus den Worten pro und exotics zusammen. Anders als die Beschwerdeführerin meint, ist hierfür nicht stets eine optische Hervorhebung der Bestandteile z. B. durch einen Bindestrich, ein Leerzeichen bzw. eine Binnengroßschreibung etc. erforderlich, gerade wenn – wie hier – eine abweichende Aussprache, nämlich das „oe“ wie „ö“ und damit „Pröxotics“ auszusprechen, fernliegt. Anders als in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung des 29. Senats vom 8. Januar 2019, 29 W (pat) 4/17 – Prophysis ergibt sich vorliegend die Kombination zweier beschreibender Worte bereits unmittelbar aus dem Sprachrhythmus, da die Kombination der aufeinanderfolgenden Vokale „o“ und „e“ zu einer sprachlichen Unterbrechung nach dem häufig als Zeichenbestandteil verwendeten „pro“ einlädt. Bei solchen aus mehreren Bestandteilen kombinierten Zeichen ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, sofern die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (…).„
P.S. Für die jüngeren Leser und Leserinnen unter Ihnen/Euch: „Rhythm Is a Dancer“ ist ein Hit der legendären 80iger Jahre Band Snap! Wer mal reinhören möchte SNAP! – Rhythm Is A Dancer (Official Music Video).