Vorsprung durch Bugatti Type 35 3D-Marke
Die Welt wird immer virtueller, keine Frage. Wie man sich als Markeninhaber professionell darauf vorbereitet, seine Marke und die mit ihr gekennzeichneten Waren auch im Internet bestmöglich zu verteidigen, zeigt beispielhaft folgende 3D-Markenanmeldung – ein „Bugatti Type 35“ – der Firma Bugatti International S.A.

die unter anderem folgende Waren und Dienstleistungen
„Klasse(n) 09:
Herunterladbare Computergrafiken; Herunterladbare Multimediadateien; Virtual-Reality-Modelle; herunterladbare digitale Sammlerstücke [digital collectibles], nämlich Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile, Modellfahrzeuge und Spielzeugautos; herunterladbare digitale Waren, nämlich Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile, Modellfahrzeuge und Spielzeugautos; herunterladbare virtuelle Waren zur Verwendung online und in virtuellen Umgebungen, nämlich Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile, Modellfahrzeuge und Spielzeugautos;
Klasse(n) 12:
…;
Klasse(n) 28:
…;
Klasse(n) 41:
Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren digitalen Waren, nämlich von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen, Modellfahrzeugen und Spielzeugautos zu Unterhaltungszwecken; Bereitstellung von nicht herunterladbaren virtuellen Online-Produkten zur Verwendung in virtuellen Umgebungen, nämlich von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen, Modellfahrzeugen und Spielzeugautos zu Unterhaltungszwecken„
schützt. Nachahmenswert, allerdings nur, was die Markenanmeldung angeht.