Ist das Kunst …?
Ich gebe zu, in der InteriorDays (OWL)-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 02.10.2024, Az. 29 W (pat) 535/22 -InteriorDays (OWL)) gibt es eine Textpassage, nachfolgend durch Fettschrift hervorgehoben, die ich mir mehrfach deswegen angeschaut habe, weil ich sie „sprachlich wunderschön“, fast wie „ein Kunstwerk“ empfinde.
In dieser Entscheidung ging es unter anderen um die Frage, ob die grafische Gestaltung der Wort-/Bildmarke
derart ist, dieser Marke die erforderliche Unterscheidungskraft nur deswegen zuzubilligen. Diesbezüglich heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt:
„Auch die grafische Ausgestaltung der angegriffenen Marke ist nicht geeignet, ihr das notwendige Maß an Unterscheidungskraft zu vermitteln.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die grafische Ausgestaltung einer Wortmarke in einer naheliegenden Form umso weniger die erforderliche Unterscheidungskraft begründen kann, je deutlicher ein unmittelbarer Bezug der Bezeichnung zu den beanspruchten Waren erkennbar ist (…). Dabei vermögen einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wortbestandteile nicht aufzuwiegen (…). Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente bzw. eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Zeichenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck des Zeichens, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen. Daran fehlt es, wenn sich das Bildelement in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft oder ausschließlich die – sachbezogenen – Aussagen der anderen Zeichenteile illustriert (…).“
Solche „Kunstwerke“ findet man recht oft im Markenrecht. Ich liebe das.