Polizei Sachsen – Dein Dienstleister
Bekanntermaßen ist eine Marke „ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Wenn man sich die POLIZEI Sachsen-Marke
des Freistaates Sachsen anschaut, die in Klasse 39 unter anderem folgende Dienstleistungen
Klasse(n) 39:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020211184599/DE
Abschleppen von Fahrzeugen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Rettungsdienste [Transport]; Rettungsdienste [Bergung]; Beförderung von Personen; bewachter Transport von Wertsachen; Nachrichtenüberbringung [Botendienst]; Transport in gepanzerten Fahrzeugen; Verkehrsinformationsdienste; Verteilung von Prospekten und Faltblättern zum Thema Vorbeugung und Kriminalität
schützt, so stellt das „Abschleppen von Fahrzeugen“ zukünftig keine polizeirechtliche Maßnahme, sondern eine „Dienstleistung“ dar. Nett.