Die Marke hat mehr Hand als Fuß

Schon lange vor der heutigen Zeit wusste man die Vorzüge einer Marke zu schätzen. So fasste der kaiserliche Regierungsrath Dr. jur R. Stephan die Bedeutung des seinerzeitigen Waarenzeichens im Jahre 1899 beispielsweise wie folgt zusammen:

„Die hohe Bedeutung des Waarenzeichens für den Handel, namentlich für den Weltverkehr, liegt auf der Hand. Nicht allein gegenüber der Bequemlichkeit und Gutgläubigkeit des Publikums, sondern namentlich auch bei der Unkenntnis der fremden Sprache, wird jede weitere Prüfung der Angaben über Ursprung und Herkunft der begehrten und beliebten Waare entbehrlich, wenn nur letztere selbst, oder Ihre Umhüllung oder Verpackung das eingebürgerte, vertrauenerweckende Zeichen trägt und sich im Großen und Ganzen gleichbleibt.“

Dr. Jur. R. Stephan, Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen, 4. Auflage 1899 S. 8
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