Markenrecherche 1924

Wir schreiben das Jahr 1924. Die deutschen Warenzeichenbände konnten seinerzeit nur an folgenden Stellen eingesehen werden:

Quelle: Theodor Klob, Selbstanmeldung von Patenten und Schutzmarken im In- und Auslande, 6. Aufl. 1924, S. 99, 100

Eine Markenrecherche durchzuführen, konnte demzufolge ein recht mühsames Unterfangen werden. Zu den Fahrtwegen kam hinzu, dass die Warenzeichenbände ja Blatt für Blatt durchsucht werden musste. Wurden Anwälte seinerzeit bereits nach Zeitaufwand bezahlt? Wer weiß das?

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