Dann geh doch zu Netto!

Die Wahl eines Produktnamens scheint mir aus markenrechtlicher Sicht oft wie „ein Ritt auf einer Rasierklinge“ zu sein, im Sinne von: Ist das bereits eine Markenverletzung oder nicht. So staunte ich nicht schlecht, als ich vor kurzem diese beiden Produkte

direkt nebeneinander im Regal eines Supermarktes stehen sah. Da hat ein das Markenprodukt kopierender Marktteilnehmer, was den Produktnamen angeht, dem Grunde nach alle Möglichkeiten der Welt und entscheidet sich bewusst „für die Rasierklinge“. Das finde ich immer wieder erstaunlich. Wie finden Sie die sich gegenüberstehenden Marken/Zeichen? Besteht Verwechslungsgefahr?

P.S.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Claim „Dann geh doch zu Netto!“ um eine eingetragene Marke der Netto Marken-Discount AG & Co. KG handelt.

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