Elvis würde staunen

Das am 14.01.2019 in Kraft getretene Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) sah vor, dass Registermarken – die bisher grafisch darstellbar sein mussten – jetzt „eindeutig und klar bestimmbar“ sein müssten. So können nunmehr beispielsweise Klangmarken in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen werden. Wie dies in realiter aussieht, zeigt uns die Klangmarke mit der Registernummer 302019011729. Im Markenblatt wurde sie in Form eines QR-Codes

Klangmarke – Registernummer 30 2019 011 729.4 – Markenblatt

hinterlegt, im online einsehbaren (einhörbaren) DPMARegister ist eine Audio-Datei hinterlegt

Klangmarke-Registernummer-30-2019-011-729.4-DPMARegister

Diese hört sich wie folgt an:

Klangmarke mit der Registernummer 302019011729

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