Schmaler Neger- und Mohrengrat

Das neue „Neger-Logo“ der Mainzer-Dachdeckerfirma Ernst Neger ist seit einiger Zeit immer mal wieder in der Presse, zuletzt beispielsweise im Artikel „Das Neger-Logo hat alle Debatten überlebt“, der vor kurzem in der Zeitung Die Welt erschienen ist. Dem Logo wird der Vorwurf gemacht, dass es „rassistische Gedanken“ implementieren würde. Gleiches „Rassismus Problem“ hat(te) offensichtlich auch die im österreichischen Dornbirn beheimatete „Mohren Brauerei“

Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei
Mohren, Mohrenbrauerei

Fotos: Thomas Felchner
Über dieses berichtete u.a. die Wiener Zeitung im Artikel „Hier in Vorarlberg hält es niemand für rassistisch“.

Beiden Marken haben ähnliche Wurzeln. Vor genau einhundert Jahren gründete in Mainz der Dachdeckermeister Karl-Josef Neger (s)einen Handwerksbetrieb (Quelle: http://www.neger.de). In Dornbirn eröffnete im Jahr 1784 Josef Mohr eine Gaststätte mit angeschlossener Brauerei, die er „Zum Mohren“ nannte (Quelle: http://www.mohrenbrauerei.at). Zu diesem Zeitpunkt wurden „Neger“ und „Mohr“ umgangssprachlich verwendet, ohne dass beiden der negative Inhalt anlastete, der beiden heute anlastet. So heißt es in der Online-Enzyklopädie WIKIPEDIA zum Begriff „Neger“ wie folgt

„Neger gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen.“

und zum Begriff „Mohr“ wie folgt:

„Die Bezeichnung „Mohr“ für einen Menschen dunkler Hautfarbe wird heute nur noch historisch verwendet. Wie auch der Ausdruck „Neger“ kann „Mohr“ als ein rassistisch diskriminierender Ausdruck verstanden werden.“

Obwohl sowohl „Neger“ als auch „Mohr“ als rassistisch diskriminierender Ausdruck verstanden werden (können), sind sowohl die Ernst Neger Bedachungs GmbH als auch die Mohrenbrauerei Vertriebs KG nicht bereit, ihre Logos so zu modifizieren, dass kein inhaltlich assoziativer Bezug mehr zu einem Menschen mit dunkler Hautfarbe besteht. Dies hat offensichtlich historische Gründe. Beide bewegen sich damit auf einem schmalen Grat, denn ein Bezug zum Rassismus kann nie ganz aus der Welt geschaffen werden. Soweit nicht nachgewiesen werden kann, dass aus der Verwendung der Logos rassistische Aktivitäten gestartet werden, ist die Verwendung beider Logos rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Aus Sicht des Marketings halte ich deren Verwendung jedoch perspektivisch für sehr unternehmensschädlich, denn über den Rassismus-Vorwurf wird immer wieder diskutiert werden. Zudem muss der Köder ja ausschließlich dem Fisch und nicht dem Angler schmecken. Ich persönlich hätte mir mehr Mut zur Distanz/Veränderung gewünscht.

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