American Wappenhuhn zum Staatsbankett
Im Markenblatt Heft 50, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Sie schützt folgende Waren:
“ Klasse(n) Nizza 29:
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette
Klasse(n) Nizza 30:
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioca und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis
Klasse(n) Nizza 32:
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
Klasse(n) Nizza 33:
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“
Anmerkung:
Die Bundesregierung scheut wirklich weder Mühen noch Kosten: Zum nächsten Staatsbesuch von Barack Obama wurde – offensichtlich über einen Strohmann – das neue Wappenhuhn der Vereinigten Staaten von Amerika angemeldet.
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Thomas Felchner
Nationales und internationales Markenrecht
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– Markenentwicklung (= Findung neuer eintragungsfähiger Marken)
– Markenrecherche (= Prüfung, ob Ihre Marke mit zeitlich älteren Markenrechten kollidiert um ein amtliches Widerspruchsverfahren/gerichtliches Unterlassungsklageverfahren zu vermeiden)
– Markenanmeldung (= Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), der World Intellectual Property Organization (WIPO))
– Markenüberwachung (= Prüfung, ob Ihre Marke mit zeitlich älteren Markenrechten kollidiert um diese im amtlichen Widerspruchsverfahren/gerichtlichen Unterlassungsklageverfahren zu verteidigen)
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