Schwarzes Schwanensee-Schaf

Wer ist Ihrer Meinung nach der Anmelder folgender Marke:

Az. 3020120005489
Az. 3020120005489

Na klar, das „Bolschoi Staatsballet“ – könnte man meinen. Ist es aber nicht. Anmelder der Marke ist vielmehr die „Classic Festival GmbH“ aus Luzern in der Schweiz.

Dieser Umstand ließ bei den Senatsmitgliedern des 27. BPatG-Senats (BPatG, Beschl. v. 14.10.2013, Az. 27 W (pat) 38/13 – Bolschoi Staatsballet) die Entscheidung reifen, dass die Berühmung einer staattlichen Trägerschaft bereits im Eintragungsverfahren im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG geprüft werden könne

„Wo aber eine Marke beim Anbieter eine staatliche Trägerschaft erwarten lässt, muss schon im Eintragungsverfahren die Berechtigung dazu geprüft werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anmelder keine Beziehungen zu staatlichen Stellen hat und es nicht ein (einziges) „Bolschoi Staatsballett“ gibt.“

und versagte der Markenanmeldung die Eintragung.

Die Rechtsbeschwerde zu der bisher nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage, inwieweit eine Berühmung staatlicher Trägerschaft bereits im Eintragungsverfahren nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG geprüft werden könne wurde zugelassen.

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