Mario’s Uschi

Der Versuch, die von Mario Barth angemeldete Wortmarke „Nichts reimt sich auf Uschi“ zu Fall zu bringen, ist gescheitert (BPatG, Beschl. v. 04.06.2013, Az. 27 W (pat) 49/12 – Nichts reimt sich auf Uschi).

Dabei sind in den Entscheidungsgründen zwei Aussagen merkenswert:

„Bösgläubigkeit scheidet aus, wenn das Verhalten des Markenanmelders vorrangig dazu dient, eigene Geschäfte zu fördern (…). Wettbewerb rechtfertigt es nämlich, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen oder ihnen den Marktauftritt zu erschweren – solange dies mit zulässigen Mitteln geschieht (…). Da der Markeninhaber die Wortfolge nach seinem unwidersprochenen Vortrag bereits vor der Anmeldung der Marke umfangreich benutzt hat, hatte er ein eigenes Interesse an der Eintragung der streitgegenständlichen Marke zu seiner markenrechtlichen Absicherung gegenüber Dritten (…). Die Förderung des eigenen Geschäfts spricht gegen eine bloße Behinderungsabsicht (…)“

und

„Ein Anmelder handelt nicht einmal unlauter, wenn er weiß, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben. Ein dem Markenrecht fremdes Vorbenutzungsrecht kann nicht über den Umweg des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG eingeführt werden (…).“

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Thomas Felchner

WERBUNG IN EIGENER SACHE:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit als IP-Manager Trademarks/Rechtsanwalt bin ich nach wie vor als Rechtsanwalt tätig und biete Ihnen weltweite anwaltliche Dienstleistungen im Bereich MARKENRECHT an. Rufen Sie einfach an, wenn ich etwas für Sie tun kann. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0176-23469110. Ich freue mich über Ihren Anruf.

SOZIALE ENGAGEMENTS/SPENDEN:

UNICEF Deutschland
World Wide Fund For Nature (WWF)

Share