Anmerkung zur Primero-Entscheidung

Ausweislich der Webseite unter der URL http://de.statista.com ist Spanisch hinter Englisch, Chinesisch und Hindi die Nr. 4 der zehn meistgesprochenen Sprachen weltweit (Muttersprachler und Sprecher in Millionen). Nach Meinung des 25. BPatG-Senats stellt „die spanische Sprache in Deutschland ungeachtet des Fortschritts des Wirtschaftsverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarktes und auch der großen Zahl von Deutschen, die als Touristen nach Spanien reisen, keine allgemein oder in besonderem Maße geläufige Fremdsprache dar“ und geht somit komplett an diesem Ranking der Weltsprachen vorbei. Ich frage mich manchmal, vorher die Richter ihr Wissen her haben, welches in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck kommt. Für mich ist die Primero-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 07-12.2012, Az. 25 W (pat) 12/12 – Primero) vor dem Hintergrund vorgenannter Statistik weder nachvollziehbar noch zeugt sie von Allgemeinbildung. Sorry, aber die Entscheidung überzeugt in keinster Weise. Für mich ist „Primero“ eine dem Deutschen klar verständliche Qualitätsbezeichnung mit der Folge, dass ihr zum einen die Unterscheidungskraft fehlte und zum anderen ein Freihaltebedürfnis bestand. Ich persönlich halte die Marke für eindeutig löschungsreif. Es bleibt zu hoffen, dass die anderen BPatG-Senate diese Entscheidung wieder gerade rücken. Was meinen Sie?

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Thomas Felchner

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