Mehrzweckgabel
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 06, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Die Marke schützt folgende Waren und Dientleistungen:
„Klasse(n) Nizza 08:
Gabeln (Essbesteck)
Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
Klasse(n) Nizza 41:
Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten
Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“
Anmerkung:
Mit dieser Gabel können Sie essen, winken, sich die Hand geben …
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