Nichts für harte Männer

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 38, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

DER LADY-BERATER
Az. 3020120294200


Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 41:
Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten
Klasse(n) Nizza 44:
Ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege, Aromatherapie, Durchführung von Massagen, Ernährungsberatung, Maniküre
Klasse(n) Nizza 45:
Begleitung von Personen als Gesellschafter, Beratung auf dem Gebiet Sicherheit, Ehevermittlung, Sicherheitsbegleitung, Übernahme von Behördengängen für Dritte, Vermittlung von Bekanntschaften“

Anmerkung:

Nichts für harte Männer.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs



Share