Markeninhaber lässt die bio sektkorken knallen

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht für wettbewerbsrechtlich irreführend erachtet hat (BGH, Urt. v. 13.09.2012 – I ZR 230/11 – Biomineralwasser) wurde nachfolgende Wort-/Bildmarke

bio mineralwasser
Az. 3020120134254
nun in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Ich glaube, der Markenanmelder läßt nun bestimmt die „bio sektkorken“ knallen – oder trinkt in vornehmer Art ein Glas „bio mineralwasser“.

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