Was das Fachverkehr nicht kennt, …

Kennt der Fachverkehr nicht die Bedeutung eines fremdsprachigen Markenwortes, ist dieses als Marke eintragungsfähig, so der 33. Senat in der Bimber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 13.03.2012, Az. 33 W (pat) 38/10 – Bimber). In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:

„Demnach kommt es für die Eintragungsfähigkeit fremdsprachiger Begriffe entscheidend darauf an, ob die beteiligten Verkehrskreise zum Beurteilungszeitpunkt in der Lage sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen. Ein allgemeines Freihaltungsbedürfnis an fremdsprachigen Merkmalsbezeichnungen, deren Bedeutung der Verkehr nicht erkennt, würde mit dieser Rechtsprechung des EuGH wohl nicht im Einklang stehen. Allerdings wird in der Regel davon auszugehen sein, dass zumindest der Fachverkehr gebräuchliche fremdsprachige Warenangaben kennt (…).“

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