Blauer Lümmel

Offensichtlich „zu nett um sittenwidrig zu sein“ ist nachfolgende Marke

Blauer Lümmel, angelehnt an die Form eines Penis mit Gesicht.
Az. 3020110164673

Quelle: http://register.dpma.de

die vom Anmelder wie folgt beschrieben wurde:

Blauer Lümmel, angelehnt an die Form eines Penis mit Gesicht. Augen sind kreisrund weiß mit jeweils einem schwarzen Kreis (Pupille) darin. Schwarze Augenbrauen oberhalb der Augen. Mund mit weißen Zähnen und roter Zunge (lachend).

Die Marke wurde im aktuellen Markenbaltt Heft 29 veröffentlicht.

Immerhin, die Marke schützt die Waren

Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 32:
Biere, Mineralwasser, kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke
Klasse(n) Nizza 33:
alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)

also auch „alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)“.

Was meinen Sie: Hätte die Anmeldung – was die alkoholischen Getränke angeht – nicht wegen Sittenwidrigkeit zurückgewiesen werden müssen?

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