AUFSCHNITT

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 17, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

AUFSCHNITT
Az. 3020110027935

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren:

Klasse(n) Nizza 09:
Mousepad, Displayschoner
Klasse(n) Nizza 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen; Kissen, Nackenrollen, Nackenkissen, Reisekissen, Sitzsack, Mobiles, Stuhlkissen, Zugluftstopper für Fenster und Türen
Klasse(n) Nizza 24:
Kunstgegenstände aus textilem Material, insbesondere textile Stoffwürste und Kaufmannswaagen aus textilem Material für Dekorationszwecke; Verpackungsbeutel aus textilem Material; Topfuntersetzer aus textilem Material
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Schals, Schürzen, Käppi (Baseballkappen), Kleideraccessoires (Bekleidungsstücke) Kostüme, Wurstkostüme

Anmerkung:

Auch wenn ich kein großer Fleischesser bin, gefällt mir die Idee, einen alltäglichen Begriff („Aufschnitt“) als Marke in einem ganz anderen Kontext (u.a. „Möbel“) zu verwenden, irgendwie trotzdem. Vielleicht deswegen, weil die Marke für die geschützten Waren so überhaupt nicht passt. Was meinen Sie?

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