Reiner Zufall

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 41, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

KATE BERRY
Az. 302010032283.7

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt u.a. folgende Waren:

Klasse 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

Anmerkung:

Ähnlichkeiten mit dem Namen der Sängerin „Katy Perry“ sind natürlich rein zufällig.

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