Allgemeines Datenregister

Als Markeninhaber kann es sein, dass Sie nach Eintragung/Veröffentlichung Ihrer Marke in das Register des Deutschen Patentamt- und Markenamtes (DPMA) Post mit der Überschrift „Allgemeines Datenregister – Marken- Unternehmensveröffentlichungen“ erhalten. In diesem Brief wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Möglichkeit haben, die Markeneintragung in das dortige Register eintragen zu lassen. Kostenpunkt: 486,71 EUR brutto (Stand: 27.09.2010). Nähere Angaben zum Anbieter/Registereintrag findet man auf der Webseite unter der URL http://www.adr-marken.de/.

Wer Post von diesem Anbieter erhält, kann diese aus meiner Sicht getrost in den Mülleimer werfen, denn eine Eintragung/Registrierung der Marke in vorgenanntes Register macht, zumindest markenrechtlich gesehen, überhaupt schon deswegen keinen Sinn, weil die kompletten Markendaten vollumfänglich auf der Webseite des DPMA online einsehbar sind. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei dem oben genannten Register aus meiner Sicht um eine „reine Abzocke“. Hier geht offensichtlich Jemand auf „Dummfang“.

Bevor Sie demzufolge eine Zahlung an vorgenannten Anbieter tätigen, sollten Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrem Rechtsanwalt/Patentanwalt Rücksprache halten.

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