Schlammiges Versprechen

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 38, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Rheinschlamm
Az. 302010030638.6

Foto: http://register.dpma.de

Die Marke schützt u.a. folgende Waren:

Klasse 30:
Schokoladegetränk, Milchschokoladegetränk, Kaffeegetränk, Kakaogetränk; Süßwaren

Anmerkung:

Mal schauen, ob die Marke hält, was sie (offensichtlich) verspricht.

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