Nutzung ist nicht gleich Nutzung
Nach Auffassung des EuGH (EuGH, Urt. v. 15.01.2009, Rs. C-495/07 – Silberquelle) stellt die kostenlose Mitgabe markenrechtlich geschützter Waren keine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung dieser Marke dar, wenn sie ausschließlich als Werbegegenstände und als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung von deren Absatz verteilt werden.