Immer an deiner Seite
In der „Immer an deiner Seite-Entscheidung“ des Bundespatentgerichts (BPatG) hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine, auf fehlende Unterscheidungskraft stützende, zurückweisende Entscheidung damit begründet, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit „immer an deiner Seite“, nämlich an der Seite des Verbrauchers, werben würden, wobei den potentiellen Kunden vermittelt würde, dass sich das Unternehmen besonders bemühe,…