Flying Gürtel

Im Jahr 2015 meldete BMW diese 3D-Marke

Az. 3020151039881

beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an.

Nachdem das Amt die Marke nicht eintragen wollte, argumentierten BMW’s Anwälte vor dem Bundespatentgericht (BPatG), dass „sowohl die „BMW-Niere“, die bereits seit langem verkehrsbekannt sei, wie auch der sogenannte „Black Belt“, ein sich von der Motorhaube über das Dach bis zum Heck erstreckender schwarzer Gürtel, über den alle BMWi-Modelle verfügten, untypische Merkmale“ seien. Sie seien „eindeutige Herkunftshinweise, die nicht hinter dem vermittelten ästhetischen Eindruck zurückbleiben würden.“ Die beanspruchte Produktform „weiche insbesondere durch die „BMW-Niere“ wie auch durch den „Black Belt“ erheblich von der Norm und den Branchengepflogenheiten ab“.

Dumm ist nur, dass man diesen „Black Belt“ offensichtlich von unten (fast) gar nicht sieht, sondern in seiner Gesamtheit nur dann, wenn man „über dem Auto schweben“ würde.

In der Entscheidung heißt es diesbezüglich nämlich wie folgt:

„Vielmehr verfügt das gegenständliche Zeichen neben charakteristischen Merkmalen eines Sportwagens jedenfalls über einen sich von der Motorhaube über das Dach bis zum Heck erstreckenden symmetrischen, gegenüber dem Grundton der Karosserie dunkleren Farbbereich mit stärker und schwächer gerundeten Rändern. Dieses von der Anmelderin als „Black Belt“ bezeichnete Designelement ist in der Abbildung der Oberseite des Sportwagens gut erkennbar:

Es fällt wegen der niedrigen Bauhöhe des Fahrzeugs, seiner zentralen Anordnung und seiner Größe im Gesamteindruck deutlich auf. “

Ob dieses Design-Element die 3D-Marke unterscheidungskräftig macht, ließen die Richter leider offen.

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