Das wäre ja noch schöner

In der BioJäger-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 18.09.2012, Az. 25 W (pat) 93/11 – BioJäger) ging es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Wort-/Bildmarke

BioJäger
Az. 30 2009 029 085.7
. Die fehlende Eintragungsfähigkeit wurde unter anderem mit folgendem Satz begründet:

„Auch der Zeichenbestandteil ® vermag als Hinweis auf eine eingetragene Marke nichts zur Individualisierung des angemeldeten Zeichens beizutragen.“

Das wäre ja noch schöner, wenn’s anders wäre.

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