Elefant im Porzellanladen

Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, also die Marke mit den gekreuzten Schwertern Quelle: http://register.dpma.de sorgt zumindest im Freistaat Sachsen schon seit Tagen für unliebsamen Gesprächsstoff, denn sie ließ „zur Wertsicherung der Marke“ im letzten Monat durch ihre eigenen Mitarbeiter einen Teil ihrer „unverkäuflichen Lagerbestände“ zerschlagen. Auf nachfolgende Webseiten wird http://www.bild.de http://www.freiepresse.de verwiesen. Dies kam in…

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Pommes rot/weiß

Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 47, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Ware Klasse 01: Klebstoffe für gewerbliche Zwecke Anmerkung: Die Farben „rot-weiß“ erinnern mich zu allererst an „Pommes rot/weiß“, also „Pommes Frites mit Ketchup und Mayonaise“.…

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Abkommen von Nizza

Der Text des „Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einsehbar.

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Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDVZ)

Die eingetragene Marke markiert und schützt immer ganz bestimmte „Waren“ und ganz bestimmte „Dienstleistungen“. Diese stehen im „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDVZ)“ welches bei der Anmeldung mit eingereicht wird. Diese Waren und Dienstleistungen werden in Klassen eingeteilt, wobei insgesamt 45 Klassen zur Verfügung stehen, nämlich 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Hierbei handelt es sich um folgende:…

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576. Dresdner Striezelmarkt

Eine starke „Weihnachtsmarke“ öffnet am 25.11.2010 seine Pforten. Der 576. Dresdner Striezelmarkt. Anbei einige Impressionen vor der Eröffnung Foto: Thomas Felchner Alles ist noch ruhig, aber bald … Der „Striezelmarkt“ ist selbstverständlich als Marke geschützt. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes ist die Wort-/Bildmarke unter dem Az. 399167668 eingetragen.

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Oben Cyan, unten dunkelblau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 36, 41, 42 und 44 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2010, Az. 29 W (pat) 537/10 – Oben Cyan: C100 M0 Y0 K0, unten dunkelblau: C100 M85 Y0 K0).

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Anhängeetikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 33 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 26 W (pat) 136/09 – Anhängeetikett [3D-Marke]).

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Mitwirkung eines Patentanwalts

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Kammergerichts (KG) Berlin trägt der zu Recht abgemahnte die Kosten eines auf der Gegenseite mitwirkenden Patentanwaltes analog § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.07.2010, Az.: 5 U 161/08). Durchgreifende Anhaltspunkte, die das Einschalten des Patentanwalts seitens der Klägerin im Streitfall als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)…

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Stecker (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Quelle: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klasse 09 wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.10.2010, Az. 27 W (pat) 60/05 – Stecker).

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An apple a day

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen Klasse 44: Dienstleistungen eines Zahnarztes Anmerkung: Es heißt doch: „An apple a day keeps the doctor away“. Warum verwendet dann der Zahnarzt die Apfel-Marke?

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