F1 vs. F1 Top Quality alliance

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich u.a. gegenüberstehenden Marken F1 und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 14, 25, 39 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 33/09 – F1/F1 Top Quality alliance)

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AVT vs. AGT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken AVT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 41 und 44 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 160/09 – AVT/AGT)

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MAMA vs. Mami

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken MAMA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einiger in den Klassen 30, 38, 41, 42 und 43 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 189/09 – MAMA/Mami)

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Trend Event

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Trend Event für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig

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Quadriga auf dem Brandenburger Tor (Bildmarke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41, 43 und 44 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 27 W (pat) 248/09 – Quadriga auf dem…

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ORANGE UTAN

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 16, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Foto: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse 32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken Anmerkung: Die Marke ist…

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