TCard vs. TCAR

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TCard und TCAR betreffend Dienstleistungen der Klasse 36 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 131/08 – TCard vs. TCAR). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig).

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