Regelgegenstandswert für das Widerspruchsbeschwerdeverfahren
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) beträgt der Regelgegenstandswert für das Widerspruchsbeschwerdeverfahren 20.000 EUR (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 30 W (pat) 108/05). Wörtlich heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: