7 schwebende Wölkchen

Wegen der Kennzeichnungsschwäche des Bestandteils „Wolke 7“ im Bereich der Dienstleistungen „Gesundheits- und Schönheitspflege“ sind die sich gegenüberstehenden Marken „Wolke 7“ und nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.10.2011, Az. 30 W (pat) 30/10 – Wolke 7/Wolke Sieben) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach…

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